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Ein Incoterm, bei dem der Verkäufer die Waren an den Frachtführer oder eine andere vom Verkäufer benannte Partei an einem benannten Ort liefert, und der Verkäufer ist für die Transportkosten bis zu diesem Zeitpunkt verantwortlich.
Ein Incoterm, der dem CPT ähnelt, bei dem der Verkäufer auch dafür verantwortlich ist, die Versicherung bis zur Lieferung der Waren an den Frachtführer oder eine andere benannte Partei zu arrangieren und zu bezahlen
Ein Incoterm, bei dem der Verkäufer die Waren an einen Frachtführer oder eine vom Käufer benannte Partei an einem benannten Ort liefert, und der Käufer übernimmt ab diesem Zeitpunkt die Verantwortung für die Transportkosten und das Risiko
Ein Incoterm, bei dem der Verkäufer die Waren an einem benannten Terminal am Bestimmungsort liefert, und der Käufer die Verantwortung und das Risiko übernimmt, sobald die Waren am Terminal entladen sind.
Ein Incoterm, bei dem der Verkäufer dafür verantwortlich ist, die Waren an den Käufer an einem benannten Ort zu liefern, ohne Importzoll und -gebühren, und der Käufer übernimmt das Risiko und die Verantwortung ab diesem Zeitpunkt
Ein universeller Begriff, der eine Transaktion zwischen einem Importeur und Exporteur definiert, so dass beide Parteien die Aufgaben, Kosten, Risiken und Verantwortlichkeiten sowie die logistische und transporttechnische Abwicklung vom Versand des Produkts bis zu seinem Erhalt im Importland verstehen.
Der Verkäufer trägt alle Risiken und Kosten (Zollverfahren, Fracht und Versicherung) bis zum Bestimmungshafen. Der Käufer ist für die Importverfahren und Entladekosten verantwortlich.
Der Verkäufer trägt alle Risiken und Kosten (Zollverfahren und Fracht) bis zum Bestimmungshafen, mit Ausnahme der Transportversicherung. Der Käufer ist für die Anmietung und Kosten der Transportversicherung sowie für die Importverfahren und Entladekosten verantwortlich
Der Verkäufer ist nur für die Risiken und Kosten (Exportabfertigung, Transport und Versicherung) bis zum Ausgangshafen verantwortlich. Der Käufer übernimmt die Risiken und Kosten (Einfuhrabfertigung, Fracht und Versicherung) vom Ausgangshafen bis zum Bestimmungshafen
Der Verkäufer übernimmt alle Risiken und Kosten (Export- und Importabfertigung, Fracht und Versicherung) bis zu dem vereinbarten Punkt im Bestimmungsland. Der Käufer übernimmt keine Risiken oder führt keine Verfahren durch
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